AGB - Dr. Steinfels

AGB

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER FIRMA DR. STEINFELS SPRACHREISEN

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Dr. Steinfels Sprachreisen GmbH, nachstehend „STEINFELS“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

  1. a) Grundlage des Angebots von STEINFELS und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von STEINFELS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
    b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von STEINFELS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von STEINFELS vor, an das STEINFELS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit STEINFELS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist STEINFELS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  2. c) Die von STEINFELS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

  1. a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von STEINFELS erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang).Mit der Buchung bietet der Kunde STEINFELS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden.
  2. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch STEINFELS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird STEINFELS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
  3. c) Unterbreitet STEINFELS, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von STEINFELS angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei STEINFELS zustande. STEINFELS wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

  1. a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von STEINFELS erläutert.
  2. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
  3. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
  4. d) Soweit der Vertragstext von STEINFELS im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  5. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde STEINFELS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
  6. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
  7. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. STEINFELS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
  8. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von STEINFELS beim Kunden zu Stande.

1.4.  STEINFELS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

1.5. An Feiertagen fällt an einigen Schulen der Unterricht ersatzlos aus. Die von STEINFELS angegebenen Feiertage dienen der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können noch weitere (z.B. lokale) Feiertage hinzukommen.

  1. Bezahlung

2.1.  STEINFELS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer vier Wochen als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, STEINFELS in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3.  Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl STEINFELS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist STEINFELS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.

  1. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von STEINFELS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind STEINFELS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.  STEINFELS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von STEINFELS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von STEINFELS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte STEINFELS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber STEINFELS unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert STEINFELS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann STEINFELS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von STEINFELS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3. STEINFELS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises

4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, STEINFELS nachzuweisen, dass STEINFELS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von STEINFELS geforderte Entschädigungspauschale.

4.5. STEINFELS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit STEINFELS nachweist, dass STEINFELS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist STEINFELS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6. Ist STEINFELS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von STEINFELS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie STEINFELS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

  1. Umbuchungen

5.1. Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung den Reisetermin, die Unterkunft, den Kurs oder andere Einzelheiten ändern möchten, teilen Sie uns dies bitte in Textform mit. Sollte die Umbuchung von Kurs und / oder Unterkunft möglich sein, betragen die Kosten hierfür 100,- €, bei kurzfristigen Umbuchungen ab 15 Tage bis 2 Werktage vor Reisebeginn 200,- €. Sonst bleibt die ursprüngliche Buchung bestehen, sofern Sie nicht schriftlich stornieren. Für die Änderung eines Flugtickets fallen die Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft, sowie 30,- Euro Bearbeitungsgebühren an, wenn eine Umbuchung möglich ist. Ist keine Umbuchung möglich, muss das Ticket neu berechnet werden. Eine Änderung des Zielortes ist als Umbuchung nicht möglich, sondern kann nur als Rücktritt und Neuanmeldung erfolgen.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1.STEINFELS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von STEINFELS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von STEINFELS beruht.

7.2. Kündigt STEINFELS, so behält STEINFELS den Anspruch auf den Reisepreis; STEINFELS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die STEINFELS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

  1. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

7.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat STEINFELS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von STEINFELS mitgeteilten Frist erhält.

7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

  1. a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  2. b) Soweit STEINFELS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
  3. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von STEINFELS vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von STEINFELS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an STEINFELS unter der mitgeteilten Kontaktstelle von STEINFELS zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von STEINFELS seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
  4. d) Der Vertreter von STEINFELS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

7.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er STEINFELS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von STEINFELS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

  1. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von STEINFELS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

8.2. STEINFELS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von STEINFELS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

STEINFELS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von STEINFELS ursächlich geworden ist.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber STEINFELS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von der Dr. Steinfels Sprachreisen GmbH vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.

  1. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Insoweit verweisen wir auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie gerne vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

  1. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. STEINFELS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass STEINFELS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für STEINFELS verpflichtend würde, informiert STEINFELS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. STEINFELS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und STEINFELS die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können STEINFELS ausschließlich an deren Sitz verklagen.

12.3. Für Klagen von STEINFELS gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von STEINFELS vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll [&] Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2018

 

Reiseveranstalter ist:

 

Dr. Steinfels Sprachreisen GmbH
Geschäftsführer: Thomas Albrecht
Handelsregister: HRB 
730706
Schwetzinger Str. 8
68723 Plankstadt

06202/9384890
06202/9384899

info(at)steinfels.de

Stand dieser Fassung: Februar 2024

 

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